Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 23: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2009 wurde im Bereich des Strassenverkehrsrechts ein Fall verhandelt, bei dem es um den Entzug einer Warnung ging. Der Richter entschied, dass die Verfahrens- und Parteikosten gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz von 2007 teilweise auf die obsiegende Partei umgelegt werden sollten. Der Betrag der Gerichtskosten betrug 95 CHF. Der Verlierer des Falls war eine Firma.
| Kanton: | AG |
| Fallnummer: | AGVE 2009 23 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | Verwaltungsgericht |
| Datum: | 04.12.2007 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 Strassenverkehrsrecht 95 [...] 23 Warnungsentzug Verfahrens- und Parteikostenverlegung gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz... |
| Schlagwörter: | Strassenverkehrsrecht; Warnungsentzug; Verfahrens; Parteikostenverlegung; Verwaltungsrechts-; Obsiegen; Parteibegriff; Verrechnung |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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